Gastaufnahmevertrag
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Gastgeber im Westallgäu. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden der Gastgeber und die Tourismusstellen der Orte im Westallgäu ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten ihres Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und ihrem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
Kurbeitrag Maierhöfen und Grünenbach